Der Kanzleierfolg
Das Pressethema kurz und knackig
Die Kanzlei Kälberer & Tittel informiert die Medien über einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH): „Banken müssen ihre Provisionen auch bei geschlossenen Fonds offen legen.“ Das Urteil ist ein höchstricherlicher Wegbereiter für die Rechte von Kapitalanlegern, die auf Anraten ihrer Banken in geschlossene Fonds investiert und viel Geld verloren haben.
Unsere Vorgehensweise
1. Recherche-Gespräch mit dem Rechtsanwalt
2. Entwurf der Pressemitteilung
3. Abstimmung der Pressemitteilung mit dem Rechtsanwalt
4. Telefonischer Rundruf bei Journalisten
5. Mail-Versand der Pressemitteilung an Redaktionen
6. Kontrolle der Medienresonanz
Erreichte Medien
Medium
Datum
Auflage
Börse Online
19.02.09
96.444
Börsen-Zeitung
14.02.09
65.000
Die Presse (Österreich)
15.03.09
117.259
Die Welt
16.02.09
279.488
Euro Finanzen
01.04.09
174.854
Financial Times D’land (1)
16.02.09
112.238
Financial Times D’land (2)
26.02.09
112.238
Focus
02.03.09
752.766
Focus-Money
25.02.09
159.097
FAZ
14.02.09
395.175
neue energie
12.03.09
24.563
Süddeutsche Zeitung (1)
14.02.09
461.409
Süddeutsche Zeitung (2)
17.02.09
461.409
Welt am Sonntag
01.03.09
414.335
Dresdner Neueste Nachrichten
14.02.09
27.817
Eichsfelder Tageblatt
09.03.09
8.836
Göttinger Tageblatt
09.03.09
43.807
Hannoversche Allg. Zeitung
23.02.09
210.555
Kölner Stadt-Anzeiger
09.03.09
345.476
Peiner Allgemeine Zeitung
25.02.09
21.370
Schaumburger Nachrichten
27.02.09
17.115
Reuters
13.02.09
Agentur
Capital Investor
10.03.09
Online
Das Investment.com
16.02.09
Online
Fonds professionell
16.02.09
Online
ftd.de
13.02.09
Online
Handelsblatt.com
14.02.09
Online
VersicherungsJournal
20.02.09
Online
Die Presseinformationen
Für diese Presseaktion haben wir eine pressegerechte Pressemitteilung erstellt. Schon der Titel „Den Banken droht neues Milliardenloch“ zeigt den Journalisten die aktuelle Fallhöhe der Meldung. Beide Aspekte, die Aktualität und die Fallhöhe, sind in der Pressearbeit wichtige Druckpunkte. Anders ausgedrückt: Sie sind für Journalisten die Gründe, warum sie sich mit dem Thema beschäftigen sollten.
Im Vorspann bringen wir den Inhalt der Pressemitteilung mit zwei knackigen Sätzen auf den Punkt. Der Leser (hier: der Redakteur) bekommt damit eine wichtige Orientierung. Je schneller er begreift, worum es in dem Text vor seiner Nase geht, desto wahrscheinlicher ist es, dass er am Ball bleibt und weiter liest.
Im Hauptteil erfährt er dann Absatz für Absatz die verschiedenen Aspekte des Themas. Und er lernt den zitierten Rechtsanwalt als Experten kennen. Das ist für uns PR-Berater natürlich besonders wichtig. Am Ende der Pressemitteilung bekommt der Journalist noch die obligatorischen Informationen über unseren Kunden samt Kontaktdaten serviert.
Diese Pressemitteilung ist ein gutes Beispiel für den typischen Aufbau unserer Pressemitteilungen. Diese sind im Prinzip genauso gegliedert wie ein Artikel im Spiegel. Aus gutem Grund! Als ehemaliger Redakteur versteht der Autor dieser Pressemitteilung (Rüdiger von Schönfels), wie wichtig eine gekonnte Leserführung ist. Um diese zu optimieren, setzen wir bei der PR-Agentur kommposition in Berlin die gleichen Techniken ein wie die Medien.
Mit dieser Pressemitteilung bekommen Journalisten alle Informationen geliefert, die sie für einen ordentlichen Artikel oder Beitrag brauchen: ein aktuelles und spannendes Thema, zuverlässige Informationen, knackige Aussagen und einen Experten, den sie in ihren Beiträgen zitieren können.
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