Marketingtipp

Video-Marketing

Youtube: Anwalt rappt für mehr Mandanten

Dürfen Rechtsanwälte tanzen und singen, um ihre Dienstleistung zu vermarkten? In Deutschland ist so eine Show so gut wie unvorstellbar. Noch! In den USA wird diese spezielle Art von Kanzleimarketing bei Youtube dagegen längst auf die virtuelle Bühne gebracht. Dort bringt Michael A. Naso, Rechtsanwalt aus Kalifornien, im Video "You need a laywer" sich als rappender Rechtsanwalt quasi im Wiegeschritt an den Mandanten. Das hört sich im Originaltext zum Beispiel so an:

"... you pretty need someone to hold Your hand.
You need a lawyer, lawyer. Yes you do.
You need a lawyer, lawyer. You know, that you do ..."

Spaßig ist dieser Auftritt des US-amerikanischen Anwalts bei Youtube schon. Aber ist er mit Blick auf das Kanzleimarketing auch erfolgreich?

Über Aufmerksamkeit kann sich Rechtsanwalt Naso aus den USA nicht beklagen. Sein Musikvideo wurde bei Youtube bis zum 01.03.2018 immerhin über 234.000 mal aufgerufen. Die Kommentare fallen freilich so unterschiedlich aus, wie Geschmack nun einmal ist: Manch einer findet es witzig, andere wiederum unseriös. 431 Besucher haben dem Video die Empfehlung „Daumen hoch“ spendiert. 23 User haben ihm den „Daumen nach unten“ verpasst. 115 User haben den Kanal des Anwalts abonniert und sind so in den Genuss von Nasos vier weiteren Videos gekommen.

Nasos Rap hat es sogar über den großen Teich geschafft. Spiegel-Online hat das Video in einem Artikel über Kanzleimarketing als Beispiel für besonders skurrile Kanzleiwerbung verlinkt.

Bleibt die Frage, ob das Musikvideo wirklich potenzielle Mandanten überzeugt?

Eine "bella figura" macht Naso als rappender Lawyer nicht. Der Auftritt wirkt nicht besonders sympathisch und erst recht nicht authentisch. Soweit meine persönliche Meinung. Das kann und darf freilich jeder US-Bürger auch anders sehen. Im übrigen ist es mit Blick auf das Kanzleimarketing nicht wirklich entscheidend, ob das Video mich persönlich anspricht. Denn ich gehöre sicher nicht zu Nasos Zielgruppe. Wichtig im Kanzleimarketing ist aber, dass ein Marketinginstrument genau zur Zielgruppe der Kanzlei passt und diese anspricht. Tut es das im Fall von Nasos Video?

Nun, bei dieser Frage muss ich passen. Wie US-amerikanische Nachwuchsgangster in Kalifornien ticken, lässt sich von Deutschland aus kaum einschätzen. Dass sie auf den rappenden Gangsta-Lawyer Naso abfahren, kann ich mir zumindest in Bezug auf sein Video nicht so recht vorstellen. Dafür kommt Naso bei seinem Auftritt dann doch nicht cool genug über den Bildschirm. Ein wirkungsvollerer Köder dürfte sein, dass Rechtsanwalt Naso seinen Mandanten auf der Website verspricht, dass sie für seinen Einsatz nur dann zahlen müssen, wenn er für sie erfolgreich war. Mit so einem Versprechen muss man sich als Mandant über das Kostenrisiko einer Klage keine Gedanken machen.

Auch in Deutschland hat der rappende Anwalt schon sein Debüt erlebt: in einer Vorabendserie des öffentlich-rechtlichen Fernsehens

Immerhin: Nasos Video stand offenbar schon Pate für eine Produktion des öffentlich-rechtlichen Qualitätsfernsehens. Eine Testfolge von "Dimitrios Schulze" hat das ARD bereits zum Besten gegeben. Zum Besten? Na ja, wer’s mag! Der Plot ist schlicht gestrickt: Ein Rechtsanwalt mit griechischen Wurzeln rappt und robbt in Mannheim mit seinem kämpferischen Liedgut an neue Mandanten heran. Die verteidigt Filmanwalt „Schulze“ dann mit einem ausgeprägten Sinn für den gezielten Regelverstoß gegen Polizisten, die dem Drehbuchautor besonders spießig und kleinmütig gelungen sind. Natürlich obsiegt am Ende immer „Schulze“. Und so macht er den alten Fall zum neuen Song und findet weitere Mandanten, die natürlich auch etwas seltsam sind. So einfach kann Kanzleimarketing sein. Im Film!

Eines ist klar: Adam Bousdoukos alias Staranwalt „Schulze“ rappt in der öffentlich-rechtlichen Flimmerkiste nicht so steif herum wie der echte Rechtsanwalt Naso auf seinem Youtube-Kanal. Dieser Vergleich macht einmal mehr deutlich, dass die Qualifikationen von Anwälten und Schauspielern im Allgemeinen sehr unterschiedlich ausfallen. Beiden Berufsträgern – den Anwälten aber ganz besonders, denn es geht hier um das Thema Kanzleimarketing – möchte man an dieser Stelle herzlich empfehlen: „Schuster! Bleib bei deinen Leisten!“

Aber ein rappender Rechtsanwalt im echten Leben? In Deutschland?

Ein Videoauftritt wie der von Rechtsanwalt Naso aus Kalifornien ist in Deutschland so gut wie nicht vorstellbar. Welcher Anwalt traut sich so etwas hierzulande schon? Und: Sollte er das überhaupt?

Für neue Mandate zu rappen, das dürfte den meisten dann doch etwas zu plakativ sein. Zu reißerisch! Das gilt vielleicht nicht unbedingt für schwere Jungs aus Neukölln in Berlin. Aber vermutlich für die meisten Rechtsanwälte, die ja immer irgendwie auch Konkurrenten desjenigen Anwalts sind, der es doch wagt, und ganz sicher für seine Anwaltskammer. Ein rappender Anwalt würde hierzulande mit seiner musikalischen Werbebotschaft vermutlich schneller vor einem Gericht landen, als ihm lieb sein kann, wo er sich dann gegen den Vorwurf der Marktschreierei verteidigen dürfte.

Aber Einstellungen können sich ändern. Selbst bei Anwaltskammern. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass der Spielraum für Marketing von Rechtsanwälten und Kanzleien seit Jahren immer größer geworden ist. Die einstige Totalverweigerung der Berufsfunktionäre gegenüber neuen Ausdrucksformen im Kanzleimarketing ist längst gebrochen. Heute sind Anwälten Werbeaussagen und Marketingansätze erlaubt, die noch vor wenigen Jahren als tabu galten.

Das bringt’s: Bedürfnisse von Zielgruppen im Kanzleimarketing ansprechen!

Kein Anwalt muss sich im Kanzleimarketing heute noch wie ein Stockfisch verhalten, der nicht in der Lage ist, auf die emotionalen Bedürfnisse seiner Zielgruppen einzugehen. Das ist auch gut so! Denn es ist genau diese bedürfnisorientierte Ansprache von Menschen, die Marketing erfolgreich macht. Das gilt auch – und vielleicht sogar: insbesondere – für das Kanzleimarketing. Denn Anwälte bieten eine komplexe Dienstleistung an, die viele Menschen nicht richtig einschätzen können und im Grunde oft auch gar nicht mögen. Aber sie brauchen diese Dienstleistungen. Und hinter diesem Bedarf stecken immer emotionale Bedürfnisse, Vorstellungen und Ziele. Mandanten sind eben auch nur: Menschen!

Wenn Sie das Marketing Ihrer Kanzlei zu einem schärferen Schwert machen wollen, tun Sie gut daran, die Bedürfnisse Ihrer Mandanten immer wieder neu zu erforschen. Und Sie tun gut daran, diese Bedürfnisse dann in Ihrem Kanzleimarketing anzusprechen. Denn: „Gutes Marketing ist: Potenzielle Mandanten so ansprechen, dass sie sich auch wirklich angesprochen fühlen.“ Genau so lautet meine Devise als Marketingberater, der seit 2005 Kanzleien im Marketing berät und unterstützt.

Das klingt banal? Ist es irgendwie auch! Trotzdem macht das im Kanzleimarketing kaum einer. Schwieriger wird die Sache regelmäßig, wenn es an die konkrete Umsetzung von Marketingmaßnahmen geht. Bei kommposition, Agentur für Kanzleimarketing in Berlin, denken wir für Sie und mit Ihnen gerne von Ihren Mandanten aus. Machen Sie mit. Das bringt’s! Wer sich den Spaß gönnen möchte, kann sich den Rap-Auftritt von Rechtsanwalt Naso hier bei Youtube anschauen:

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Rüdiger von Schönfels, Marketingberater
Rüdiger von Schönfels

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