Marketingtipp

Video-Marketing

Zweites Erklärvideo für Anwaltverband veröffentlicht

Der Verband VorsorgeAnwalt e.V. baut sein Video-Marketing weiter mit Unterstützung von kommposition, unserer Agentur für Kanzleimarketing, aus. Der erste Streich erfolgte 2017 mit einem Erklärvideo über die Rolle der Vorsorgeanwälte als Bevollmächtigte. 2018 haben wir als zweites Video ein Erklärstück im Stil eines bewegten Bilderbuchs über die Vorsorgevollmacht fertiggestellt. Der Titel: „Die Vorsorgevollmacht - Später ist vielleicht zu spät.“

Erklärvideo professionell planen und gestalten

Auch in diesem Video geht es folglich um ein komplexes Rechtsthema und die Frage, wie Vorsorgeanwälte ihren Mandanten bei der Bewältigung ihrer rechtlichen Fragen helfen können! Wir bringen das Thema im Video in drei Minuten auf den Punkt.

Die Zuschauer sehen, wofür eine Vorsorgevollmacht gut ist, was z.B. nach einem Unfall passieren kann, wenn man keine hat, und dass man die Sache mit der Vorsorgevollmacht besser nicht auf die lange Bank schieben sollte. Doch das Video lässt niemanden im Regen stehen. Unser Drehbuch hat ein Happy End. Der Protagonist, ein älterer Herr, bekommt eine zweite Chance. Ab hier erfahren die Zuschauer, wie ihnen ein Vorsorgeanwalt dabei hilft, beim Aufsetzten einer Vorsorgevollmacht keine Fehler zu machen.

Damit diese Botschaft bei potenziellen Mandanten auch wirklich ankommt, haben wir den Verband VorsorgeAnwalt e.V. mit professionellen Dienstleistungen unterstützt. In der ersten Phase ging es darum, das Video zu erstellen. Wir haben das Projektmanagement übernommen, das Konzept erstellt und alle Zutaten für das Video geliefert: die Geschichte, den Text, die Illustrationen (Figuren, Szenen), das bewegte Bild und die Tonaufnahme. Zum Kreativteam gehörten wie schon beim ersten Vorsorgevideo der Grafikdesigner Ulf Ligniez und der Sprecher Uwe Thoma.

Erklärvideo veröffentlichen und vermarkten

Doch ein Video allein ist noch kein Video-Marketing. Deshalb unterstützen wir den Verband VorsorgeAnwalt e.V. auch in der zweiten Phase. Bei der Veröffentlichung des Videos bei Youtube kommt es auf das richtige Dateiformat, eine knappe Ankündigung des Inhalts als Appetitmacher und das Angebot von sinnvollen Links im Abspann an. Bei der Einbindung des Videos auf der Verbands-Website ist mit Blick auf den Datenschutz darauf zu achten, dass das Video ohne die sonst obligatorischen Youtube-Cookies abgespult wird.

Nun kommt es darauf an, dass möglichst viele potenzielle Mandanten das Erklärvideo zu sehen bekommen. Dabei gilt: je mehr Besucher das Video anschauen, desto höher wird es im Ranking bei Youtube stiegen. Und je weiter oben es bei Youtube erscheint, desto mehr Menschen werden es dort entdecken und sich dann auch anschauen.

Doch „angeklickt“ ist nicht unbedingt auch „angeschaut“. Will heißen: Viele Besucher ergeben nicht zwingend ein gutes Ranking. Es kommt auch auf ihr Verhalten an. Wenn viele Besucher das Video bis zum Ende anschauen, hält Youtube das für ein gutes Zeichen: dieses Video hat dem Zuschauer offensichtlich gefallen oder ihm genutzt. Weitere Pluspunkte sind Empfehlungen des Video-Links per Mail von Zuschauer zu Zuschauer oder in Sozialen Netzwerken, positive Bewertungen mit dem Symbol „Daumen-hoch“ und Kommentare von Youtube-Nutzern unter dem Video.

Den Stein ins Rollen bringen

Wenn es um Aufmerksamkeit auf bei Youtube geht, muss man den Stein erst einmal ins Rollen bringen. Für den ersten Rückenwind haben wir schon gesorgt: mir kurzen Hinweisen auf das Video in Sozialen Netzwerken, Blogs und auf anderen Websites. Selbst verständlich ist auch positiv zu bewerten, wenn auch die Vorsorgeanwälte sich die Videos ihres Verbandes anschauen.

Außerdem haben wir für VorsorgeAnwalt e.V. einen mehrseitigen Marketingtipp erstellt. In diesem erfahren die Verbandsmitglieder, wie sie die Vorsorgevideos für ihr Kanzleimarketing nutzen können. Beispiel: Jeder Vorsorgeanwalt und jede Vorsorgeanwältin darf die Videos auch auf der eigenen Kanzlei-Website einbinden. Die Mitglieder des Verbandes können mit den Videos außerdem ihre Vorträge zum Vorsorgerecht aufpeppen.

Die ersten Impulse haben wir gegeben. Nun kommt es darauf an, dass möglichst viele Vorsorgeanwälte in das gleiche Horn stoßen. Ein Netzwerk hat grundsätzlich eher die Chance, ein Erklärvideo bei Youtube über die Aufmerksamkeitsschwelle zu hieven, als ein einzelner Anwalt. Ab dann kann das Video in dem Sinne „reifen“, dass es Zuschauer um Zuschauer erreicht und überzeugt. Wir kalkulieren mit einer positiven Nutzererfahrung der Internet-User.

Wenn Sie erfahren wollen, was wir für Ihre Kommunikation mit Kunden respektive Mandanten tun können, klicken Sie bitte hier: zum Leistungsbereich Kundeninformation

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Rüdiger von Schönfels, Marketingberater
Rüdiger von Schönfels

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