Kanzlei-Wanne | 01/07/2016

Zielgruppenmarketing: Am Motorradtreff auf Kundenfang

Kreative Ideen sind im Marketing Gold wert. Dabei muss nicht immer teuer sein, was wirkt. Dass man im Kanzleimarketing mitunter mit relativ wenig Aufwand viel erreichen kann, zeigt das Beispiel der Kanzleiwanne von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig in Berlin.

Hoenig ist Fachanwalt für Strafrecht und hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert. Für seine Kanzlei sind drei Rechtsanwälte im Einsatz und ein großes, grünweißes Ungetüm aus dem Hause Mercedes-Benz, das auf den Rufnamen „Wanne“ hört.

Viel verändert hat Rechtsanwalt Hoenig nicht an seinem ehemaligen Gruppenkraftwagen der Polizei, wie die „Wanne“ offiziell auf Beamtendeutsch heißt. Lediglich ein bisschen mit Wörtern jongliert hat er und die Beschriftung leicht modifiziert. Wo früher „Polizei“ drauf stand, heißt es jetzt „Kanzlei“. Dazu informiert das rollende Kanzleischild über die rechtlichen Einsatzbereiche der Kanzlei und wie man die Anwälte am besten erreichen kann.

Zum Angebot gehört unter anderem auch „Motorradrecht“. Darüber mag manch ein Kollege die Nase rümpfen, weil er dieses Rechtsgebiet im juristischen Sinne für nicht existent hält. Aber die Klientel der Kanzlei Hoenig, die auf ihren schweren Maschinen mitunter etwas zu schnell oder zu laut durch die Stadt dröhnt – versteht das ganz gut. Und diese Motorradfahrer fühlen sich als Zielgruppe richtig angesprochen. Übrigens auch optisch.

MOTORRADTREFF: Die "Spinnerbrücke" in Berlin ist der ideale Einsatzort für das Zielgruppenmarketing der Kanzlei Hoenig
MOTORRADTREFF: Die "Spinnerbrücke" in Berlin ist der ideale Einsatzort für das Zielgruppenmarketing der Kanzlei Hoenig

Das Marketing der Kanzlei Hoenig kommt bei Motorradfahrern gut an.

Dass Hoenigs „Wanne“ für seine Kanzlei eine erfolgreiche Werbung ist, hat zwei Gründe:

  1. Erstens nimmt Hoenig die Staatsmacht mit der nur minimalistischen Verwandlung einer Polizeiwanne zur Kanzleiwanne mit einem Augenzwinkern auf die Schippe.
  2. Zweitens ist sein auffälliges Fahrzeug oft genug an der „Spinnerbrücke“ zu sehen. Das ist zielgruppengerecht. Denn an dieser Autobahnbrücke im Grunewald liegt der größte Motorradtreff der Hauptstadt. Hier fachsimpeln am Wochenende hunderte Biker über schwere Maschinen, starke Motoren und sicher auch mal über die immer teureren Verstrickungen mit dem Verkehrsrecht.

Natürlich fällt der originelle Einsatzwagen nicht nur Motorradfahrern auf. Auch viele Autofahrer wurden auf diese Weise schon auf Rechtsanwalt Hoenig und seine Dienstleistung für Verkehrsteilnehmer aller Art aufmerksam.

Eine einfache Idee. Man muss nur darauf kommen!

Allerdings ist nicht jeder spontane Gedanke immer auch eine gute Idee. Es lohnt sich schon, die Sache konsequent zu durchdenken. Am besten, man denkt dabei gleich ein bisschen über die Menschen nach, die man mit dem neuen Marketinginstrument erreichen möchte.

Jedenfalls hat Hoenigs überzeugender Einfall für Kanzleimarketing hat offenbar auch die Kreativität von Kollegen inspiriert. Jedenfalls sah man in Berlin irgendwann auch einen Leichenwagen durch die Stadt flitzen, der in höherer Mission für das Erbrecht unterwegs war, natürlich in klassisch schwarz.

Bleibt die Frage: Ist etwas auch für Erbrecht gut, nur weil es im Verkehrsrecht klappt? Oder: Wie viel Sinn haben Erblasser für eine rollende Litfaßsäule, wenn sie über ihr Lebensende und darüber nachdenken, dass sie ihr Vermögen an andere Menschen übertragen müssen. Oder die Nachkommen, die im Todesfall erst ein bisschen weinen und sich anschließend darüber streiten, wie sie das Bärenfell aufteilen können. Spaß macht so etwas nicht. Und Raum für etwas Rebellentum und lässigen Schabernack gibt es hier vermutlich auch nicht viel.

Das Marketing im Erbrecht ist eben eine ganz andere Angelegenheit als beim Verkehrsrecht. Die Zielgruppen unterscheiden sich dabei nicht nur im rechtlichen Beratungsbedarf, sondern sie denken und empfinden im Erbrecht auch völlig anders als im Verkehrsrecht. Und genau das ist als Ausgangspunkt für das Kanzleimarketing bedeutend.

Gutes Kanzleimarketing ist zielgruppenorientiert! Das erreiche ich nur, wenn ich meine Zielgruppen erstens richtig orte und zweitens sorgfältig analysiere. Ich muss die Denkweise der potenziellen Mandanten richtig erforschen, muss ihre Bedürfnisse und Emotionen ergründen. Nur dann kann ich als Rechtsanwalt mein Kanzleimarketing so gestalten, dass ich die potenziellen Mandanten mit meinem Marketing auch so anspreche, dass sie sich auch angesprochen fühlen. Je besser mir das gelingt, desto stärker ist mein Kanzleimarketing im Wettbewerb mit Konkurrenten.

WERBUNG: Umgetaufte Polizei-Wanne einer Berliner Kanzlei für Verkehrsrecht auf der Spinnerbrücke
WERBUNG: Umgetaufte Polizei-Wanne einer Berliner Kanzlei für Verkehrsrecht auf der Spinnerbrücke
KANZLEIWANNE: Rechtsanwalt Hoenig preist sich nicht nur als Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern auch als Spezialist für Motorradrecht an
KANZLEIWANNE: Rechtsanwalt Hoenig preist sich nicht nur als Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern auch als Spezialist für Motorradrecht an

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Rüdiger von Schönfels, Marketing- und PR-Berater
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